Impfungen bei Hunden

In Deutschland gibt es keine grundsätzliche Impfflicht, weder für Menschen noch für Tiere. Das ändert sich, wenn ein Haustier die Bundesgrenze überschreitet. Grundsätzlich verpflichtend sind dann der Impfschutz gegen Tollwut und die Vorschriften des Landes, in das man reist. Der Impfschutz gegen Tollwut tritt per Gesetz 21 Tage nach der Impfung ein. (EU) Ebenfalls gesetzlich geregelt ist das Mindestalter des Hundes bei der Tollwutimpfung von 12 Wochen. Der Impfschutz gilt bis zum im Heimtierausweis angegebenen Datum der Impfauffrischung.

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